Es sollte eine journalistische Selbstverständlichkeit sein: Wenn über einen Verdacht berichtet wird und schwere Vorwürfe im Raum stehen, muss den Kritisierten die Gelegenheit gegeben werden, vor der Veröffentlichung Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Diese „Konfrontation“ ist auch Teil der notwendigen Gegenrecherche, denn nicht jeder Verdacht stellt sich am Ende als haltbar heraus. Wer eine solche Anfrage erst gar nicht stellt oder zu unkonkrete Fragen stellt, verstößt nicht nur gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, sondern muss auch mit einer Niederlage vor Gericht rechnen.
Was aber tun, wenn die Kritisierten gar nicht reagieren? Oder sie ein Interview von Bedingungen abhängig machen, die journalistisch nicht akzeptabel sind? Wie sollte man reagieren, wenn Medienanwält:innen nur Gegenfragen stellen, statt zu antworten? Welche Fristen sind angemessen? Wie stelle ich sicher, dass meine Anfrage überhaupt angekommen ist? Nicht erst seit der öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Rezo und STRG_F sind diese Fragen von großer Relevanz für die journalistische Berichterstattung.
Das Panel erläutert anhand praktischer Beispiele, was beim Bemühen, auch die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, journalistisch angemessen und juristisch notwendig ist.
Kathrin Becker leitet seit 2022 die Abteilung stories, zu der die Formate NDR Story, ARD Story, STRG_F, Panorama - Die Reporter und SPIN, das Team für dokumentarische Mediatheksentwicklung gehören.
Dr. Nina Lüssmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Information und Kommunikation. Stationen ihres Referendariats waren u.a. die Zivilkammer 24 („Pressekammer“) des Landgerichts Hamburg sowie das Generalkonsulat der Bundesrepublik... Read More →
Friday June 13, 2025 12:00 - 13:00 CEST K9 GlashausHaus 2, Hugh-Greene-Weg 1, Hamburg-Eimsbüttel, Deutschland